UAS7-Hochschulen erfolgreich im Bund-Länder-Programm „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“

Im Rahmen des Programms „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) werden von Bund und Ländern in einem Zeitraum bis 2025 bis zu 133 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Unter den UAS7-Hochschulen erhalten die Technische Hochschule Köln sowie die FH Münster eine Förderung. Die ausgewählten Projekte sollen beispielsweise die Kompetenzen der Studierenden im Bereich Künstliche Intelligenz fördern oder verstärkt in die Studienprogramme integrieren.
Gemeinsam mit vier weiteren Hochschulen entwickelt die TH Köln das Projekt "KI greifbar machen und begreifen: Technologie und Gesellschaft verbinden durch Gestaltung (KITeGG)", für das die TH Köln etwa 850.000 Euro erhält. Prof. Dr. Lasse Scherffig von der Köln International School of Design (KISD) koordiniert den Projektteil der TH Köln: "Unseren Schwerpunkt bilden die materiellen und gesellschaftlichen Kontexte des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz. Wir entwickeln unter anderem zwei praxisbezogene Lehrforschungsprojekte für die Studiengänge Integrated Design und Code & Context." Ziel des Projekts ist es, die Lehre von KI-Methoden nachhaltig in die Ausbildung von GestalterInnen einzubinden, sodass diese Methoden als Material und Werkzeuge eingesetzt werden können.
Auch die FH Münster konnte mit ihrem Verbundantrag einen Erfolg verbuchen: Gemeinsam mit der Westfälischen Wilhelms Universität, der Universität des Saarlandes und der Hochschule der Bildenden Künste Saar erhalten die Hochschulen rund 2,6 Millionen Euro, die in das Verbundprojekt "medical tr.AI.ning – Intelligente Virtuelle Agenten für die Medizinische Ausbildung" fließen. Im Rahmen des Projektes soll eine virtuelle Trainings- und Simulationsplattform für angehende ÄrztInnen geschaffen werden, die Szenarien durch KI-basierte Technologie möglichst real simulieren soll. Das Projekt läuft bis Mai 2024.
Über das Förderprogramm:
Mit der Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ streben Bund und Länder an, die Schlüsseltechnologie Künstliche Intelligenz wirksam in der Breite des Hochschulsystems zu entfalten. Einerseits werden Maßnahmen gefördert, die zur Qualifizierung von zukünftigen akademischen Fachkräften beitragen. So erfahren Hochschulen etwa bei der Entwicklung von Studiengängen oder einzelnen Modulen im Bereich Künstlicher Intelligenz Unterstützung. Andererseits werden Hochschulen bei der Gestaltung von KI-gestützten Lern- und Prüfungsumgebungen gefördert.
Rechtliche Grundlage der Förderinitiative ist die am 10. Dezember 2020 durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) verabschiedete Bund-Länder-Vereinbarung „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“. Zur Finanzierung stellen Bund und Länder bis zu rund 133 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördermittel werden jeweils im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom jeweiligen Sitzland getragen. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Eine unabhängige Evaluation der Förderinitiative ist für das Jahr 2024 vorgesehen.