Freiheit in Lehre und Forschung gilt auch für Fachhochschul-Professoren
Hochschulverbund UAS7 begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Rechtsprechung zum Status von Professoren an Fachhochschulen grundlegend revidiert. In seinem Ende Juli veröffentlichten Urteil stellt das Gericht ohne jede Einschränkung fest, dass Fachhochschul-Professoren in ihrer Tätigkeit genauso unter dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG) stehen wie solche an Universitäten. Das Gericht hat sich damit von früheren Positionen aus den 80-er Jahren verabschiedet, die offen gelassen hatten, ob Lehre an Fachhochschulen durch die Wissenschaftsfreiheit geschützt sei; es hat jetzt ausdrücklich erklärt, dass sich solche früheren Positionen „nicht mehr aufrechterhalten“ lassen.
Der Hochschulverbund UAS7 begrüßt die Entscheidung der Verfassungsrichter. „Das Gericht hat seinen Positionswechsel damit begründet, dass sich die Rollen von Fachhochschulen und Universitäten in den letzten Jahren einander angenähert haben – vor allem dadurch, dass beide dieselben Typen von Studiengängen anbieten und auch Fachhochschulen in den meisten Bundesländern einen ausdrücklichen Forschungsauftrag haben. Darüber freuen wir uns und sehen darin eine Ermutigung für unsere Arbeit“, sagte UAS7-Sprecher Prof. Dr. Bernd Reissert in Berlin. Die frühere Unterscheidung zwischen wissenschaftlichen Hochschulen und anderen Hochschulen sei damit endgültig obsolet.
Die UAS7-Hochschulen sehen sich als Vorreiter der Entwicklung, die jetzt auch das Bundesverfassungsgericht anerkannt habe. Zwischen Anwendungsbezug und Wissenschaftlichkeit hätten sie nie einen Widerspruch gesehen, so Reissert weiter. Gute anwendungsbezogene Lehre erfordere die intensive Auseinandersetzung mit und Beteiligung an den Forschungs- und Erkenntnisentwicklungen im jeweiligen Wissenschaftsgebiet. Dass sie an den UAS7-Hochschulen stattfinde, zeigten aktuelle Zahlen zu ihrem Engagement in der Forschung.
An den sieben im Verbund zusammengeschlossenen Hochschulen laufen derzeit allein rund 140 vom Bund geförderte oder in Auftrag gegebene Forschungsprojekte mit einem Mittelvolumen von rund 38 Millionen Euro. Hinzu kommen 48 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Projekte. In kooperativen Promotionsverfahren mit Universitäten betreuen UAS7-Professoren außerdem rund 350 Doktoranden.
Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, die Hochschule Bremen, die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, die Fachhochschule Köln, die Hochschule München, die Fachhochschule Münster und die Fachhochschule Osnabrück haben sich 2005 zur Allianz UAS7 – Seven Universities of Applied Sciences – zusammengeschlossen. Die Mitgliedshochschulen bieten gemeinsame Stipendienprogramme und internationale Austauschprogramme an, kooperieren in Lehre und Forschung und engagieren sich gemeinsam für die Weiterentwicklung der Fachhochschulen.