Hochschule Bremen: Rektorin Prof. Dr. Karin Luckey: „Kürzungen des Wissenschaftsetats schaden Bremens Zukunft“
An den ursprünglichen Finanzierungs-Zielen muss im Interesse Bremens festgehalten werden
Anlässlich der öffentlich gewordenen Eckwerte für den Wissenschaftsetat 2022/2023 bringt die Hochschule Bremen (HSB) die negativen Auswirkungen für die Freie Hansestadt Bremen zum Ausdruck, die eine mögliche Abkehr von den bisherigen Finanzierungszusagen mit sich brächte. Die HSB leistet seit 50 Jahren als zweitgrößte wissenschaftliche Einrichtung des Landes mit ihrem bundesweit hoch anerkannten spezifischen und für das Land Bremen einmaligen Profil (Praxisorientierung + Internationalität + Lebenslanges Lernen) einen pass- und bedarfsbezogenen Beitrag zur Fachkräftesicherung und Innovationsförderung der bremischen Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft und damit zu den politischen Zielen der Standortentwicklung.
Mit dem Wissenschaftsplan 2025 sollten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, „… die hohe Leistungsfähigkeit des Wissenschaftssystems zu erhalten und auszubauen, die Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen zukunftsfähig zu machen und der Bedeutung des Wissenschaftssystems für die Weiterentwicklung des Landes Bremen Rechnung zu tragen.“ Dieser von breiter politischer Zustimmung getragene Konsens wird mit den neuen Eckwerten unterlaufen.
Bezogen auf die HSB ergibt sich für die Haushaltsplanung des Landes Bremen daraus:
· Die vorgesehene Ressourcenplanung für die HSB muss verlässlich erhalten bleiben, wie im Wissenschaftsplans 2025 vorgesehen, um eine leistungsangemessene Ausstattung und Qualitätsentwicklung gewährleisten zu können.
· Die nachhaltige Absicherung des Aufbaus der neuen Studienangebote im Bereich Pflege und Gesundheit ist auf Dauer im Haushaltsaufwuchs zu berücksichtigen.
· Dringend erforderliche Flächen-, Bau- und Infrastrukturmaßahmen, Sanierungsbedarfe sowie finanzielle Verbindlichkeiten aufgrund politischer Beschlüsse sind abzusichern (z.B. Verwaltungskostenbeitrag, Mindestlohn etc.).
· Digitalisierungs-, Forschungs- und Transferaufgaben müssen nachhaltig abgesichert werden.
An den ursprünglichen Finanzierungs- und Ausbau-Zielen muss im Interesse unseres Bundeslandes festgehalten werden. Daher sind für die HSB folgende Aspekte unverzichtbar:
1. Die Ressourcenplanung des Wissenschaftsplans 2025 stellt lediglich eine ‚Minimalvariante‘ für eine leistungs- und wettbewerbsorientierte Hochschulentwicklung dar. Die geplanten, drastischen Kürzungen würden den massiven Rückbau weiter Leistungsbereiche der HSB einleiten (Abbau von Studienplätzen, Schwächung von Forschungs-, Transferleistungen, Gefährdung der Fachkräftesicherung etc.), die unmittelbar regional-ökonomische Auswirkungen zur Folge haben. Das bisherige Ziel, die über die Jahrzehnte zu beobachtende auseinanderlaufende Entwicklung von Leistung und Ressourcenausstattung in der HSB bei den Haushaltsplanungen des Landes Bremen vordringlich zu berücksichtigen, steht in Frage. Mit dem Wissenschaftsplan 2025 und dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ sollte eine deutliche Wende eingeleitet und die Zukunftsfähigkeit der HSB abgesichert werden.
2. Den Kürzungen von 15 bis 25 Prozent gegenüber der Anmeldung zum Haushalt 2022/23 stehen bereits im Vertrauen auf die Ziele des Wissenschaftsplans längerfristige Verbindlichkeiten gegenüber, die den Einstieg in erste Verbesserungen der Qualitätsanforderungen ermöglichen sollten. 80 Prozent der Ausgaben entfallen auf bestehende Personalkosten. Umsteuerungen und Einsparungen sind nicht möglich. Die bis 2023 geplanten Aufwüchse im Haushalt müssen daher erhalten bleiben, um die bestehenden Leistungen mit einer Grundausstattung gewährleisten zu können. Die ursprünglich insgesamt vorgesehenen 10 Mill. € p.a. Ressourcensteigerung für die HSB in den kommenden Jahren decken lediglich die Mindestausstattung, insbesondere zur schrittweisen Verbesserung der Betreuungsquote.
3. Die bisherige Ausstattung der HSB entspricht nicht den bundesweiten Qualitätsstandards und lässt sich unter Qualitäts- und Wettbewerbsbedingungen nicht darstellen – mit negativen Konsequenzen für die Studienbedingungen in Bremen und die Sicherung des Studienerfolgs sowie die Bindung von Fach- und Führungskräften. Die drohende Alternative wäre die Schließung von Studiengängen und die Reduktion von voraussichtlich jedem dritten Studienanfänger:innen-Platz (SAP) (statt ca. 2.000 SAP, weniger als 1.400; statt derzeit ca. 8.500 mittelfristig nur noch ca. 4.500 Studierende). Da das Angebot der HSB nachfrage- und bedarfsorientiert ist, ist dies für Bremen jedoch kein sinnvoller Weg. Zudem wurden die Verbindlichkeiten bereits eingegangen - eine Umsteuerung wäre zudem kurzfristig nicht möglich und ohne finanzielle Effekte.
4. Für die HSB ist eine verlässliche Finanzplanung bis 2027 erforderlich: Der Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ muss durch die verbindliche Ko-Finanzierung des Landes abgesichert sein, um die Bundesmittel und den Erhalt von bestehenden bedarfs- und nachfrageorientierten Studienplätzen nicht zu gefährden. Die Nichteinhaltung von Bund-Länder-Vereinbarungen kann Bremen sich nicht leisten. Die HSB leistet damit einen zentralen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und für die Bildungschancen der kommenden Generationen wie auch für die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktlage.
5. Der Ausgleich von durch politische Entscheidungen ausgelösten Konsequenzen für den Wissenschaftshaushalt ist zu berücksichtigen und muss durch Haushaltsaufwüchse abgesichert sein: u.a. Abschaffung der Langzeitstudiengebühren, Studiengebühren, Mindestlohn, neue Pflichtaufgaben (z.B. Gesundheitsmanagement). Notwendige Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Studium und Lehre sind bislang im Haushalt ebenso wenig gesichert (Minimalvariante zur Verbesserung Betreuungsquote auf Bundesniveau, Services für Studierende) wie erforderlichen Sanierungen, sowie dringende Flächenbedarfe der HSB und deren Finanzierung.
6. Mögliche Kürzungspläne zu den im Wissenschaftsplan 2025 vorgesehenen Ressourcen verursachen weitere Wettbewerbsnachteile für das Land Bremen insgesamt: Die „Schere“ zwischen Leistung und Ausstattung öffnet sich - wie nie zuvor - immer weiter. Die Unterfinanzierung der HSB wird fortgeschrieben, das strukturelle Defizit erhöht. Die HSB kann ihre Leistungen, die seit Jahrzehnten bereits unterfinanziert sind, so nicht aufrechterhalten. Die im Wissenschaftsplan 2025 vorgesehenen Mittelbau-Stellen für die HSB müssen erhalten bleiben, um angewandte Forschungsleistungen, Innovation und Transfer, aber auch die Drittmittelfähigkeit der HSB sowie attraktive wissenschaftliche Nachwuchsstellen zu ermöglichen. Andere Bundesländern haben gezielt die Leistungsfähigkeit der Hochschulen der Angewandten Wissenschaften für die regionale Entwicklung und Transformation gestärkt. Diesen Weg muss auch Bremen verfolgen.
7. Das zentrale politische Ziel muss erhalten bleiben: Erhalt der Studienkapazitäten, damit Fach- und Führungskräfte für alle Branchen im privaten und öffentlichen Sektor. Bislang hat die HSB in vielen Bereichen bislang lediglich 50 Prozent der notwendigen Ausstattung dafür verfügbar.
8. In einigen Bereichen liegt die Lehrbeauftragtenquote bei 60 bis 70 Prozent. Mit den bisherigem Ressourcenplanungen des Wissenschaftsplans kann bis 2025 lediglich eine 75 Prozent-Ausstattung mit hauptamtlicher Lehre angestrebt und mit notwendiges Dienstleister:innen-Stellen erstmalig besetzt werden. Die Anmeldungen zum Haushalt sind somit keine ‚nice-to-have-Maßnahme‘, sondern minimale erste Schritte zur Konsolidierung; diese dürfen nicht unterlaufen werden.
a. Die Anmeldung zum Haushalt sind somit dringend notwendige Mindestanforderungen.
b. Dabei geht her ist der verlässlicher Erhalt und keine Gefährdung der Haushaltsaufstellung.
c. Bestehender Flächenbedarf und entsprechende Investitionen, Baumaßnahmen und ggf. Mietkosten der HSB müssen abgesichert sein – und zwar ohne Belastung des Globalhaushaltes der HSB. Die Flächenausstattung nach Bundesdurchschnitt ist 2021 f. verlässlich sicherzustellen.
9. Die neuen Studienangebote der HSB im Pflege- und Gesundheitsbereich (Pflege, Hebammen, Angewandte Therapiewissenschaften) müssen auf Dauer als Haushaltsaufstockung des Landes Bremen abgesichert sein (vgl. Priorisierung des Bremen-Fonds). Die HSB ist hierzu in den letzten Jahren in anerkannte Vorleistung gegangen; die erforderlichen Ressourcen wurden bereits im Haushalt 2020/2021 nicht berücksichtigt.
10. Digitalisierungsmittel: Der mit dem Bremen-Fonds erfolgte wichtige Einstieg in die Digitalisierung von Studium und Lehre und zur Verwaltungsmodernisierung ist eine Daueraufgabe. Bislang sind nur temporäre Sachmittel abgesichert, ebenso notwendig sind Personalstellen. Außerdem müssen bisherige Investitionen nachhaltig abgesichert werden.
Die bedeutende und anerkannte Funktion der HSB als zweitgrößte wissenschaftliche Einrichtung des Landes für die regionale Entwicklung und Transformation muss angesichts der relevanten Zukunftsthemen sichergestellt sein: Transfer- und Innovationsaufgaben leistet die HSB nachfrage- und bedarfsorientiert durch ihre Lehr-, Forschungs- und Transferschwerpunkte, die auf den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedarf des Landes passgenau ausgerichtet ist. Eine massive Schwächung des regionalen Innovationssystems und der Wettbewerbsfähigkeit muss vermieden werden.